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Montag, den 06. Oktober 2008 um 12:26 Uhr

UNICEF

Eine weitere Qualität bekam das Projekt STARKE SEITEN im Frühjahr 2008, als während eines UNICEF-Projekts an der Möhnesee-Schule dem Initiator von STARKE SEITEN auffiel, dass die Zielsetzungen des Projekts identisch sind mit der Zielsetzung der UN-Kinderrechtskonvention für den Bereich der Bildung:

UN-Kinderrechtskonvention
(Artikel 29, 1a der UN-Kinderrechtskonvention, weltweit festgeschrieben durch die Vollversammlung der Vereinten Nationen am 20. November 1989 mit der höchsten Akzeptanz aller UN-Konventionen von 193 Staaten)

Der genannte Artikel der UN-Kinderrechtskonvention ist grundsätzlich die Legitimation für eine Verankerung von entsprechenden "Programmen zur Entfaltung aller Fähigkeiten von Kindern" (schulische und außerschulische!) in allen Kindertages- und Bildungseinrichtungen.

Vereinte Nationen - Menschenrechte

Auch die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" stellt die Bedeutung des Themas heraus:

"Jeder hat das Recht auf Bildung...
Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit...gerichtet sein."

(Artikel 26, 1 und 2 der "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte", Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 A/RES/217, UN-Doc. 217/A-(III))

Vereinte Nationen - UN Sozialpakt

Im "UN-Sozialpakt" weist die Generalversammlung der Vereinten Nationen ein drittes Mal auf den hohen Rang dieses Rechtes hin:

"Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf Bildung an. Sie stimmen überein, dass die Bildung auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und des Bewusstseins ihrer Würde gerichtet sein...muss."

(Artikel 13,1 Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt),
am 19. Dezember 1966 einstimmig verabschiedet von der Generalversammlung der Vereinten Nationen)

Die volle Entfaltung der Persönlichkeit von Geburt an, die auch unser Staat durch die Ratifizierungen der drei Erkärungen/Verträge für den Bildungsbereich als oberstes Bildungsziel gesetzt hat, sie ist ein Schlüsselbegriff aller drei UN-Erklärungen. Sie kann nur erreicht werden durch die Einbeziehung aller Lernwelten und Lernzeiten unserer Kinder und Jugendlichen, der schulischen und der außerschulischen.

STARKE SEITEN dient in vollem Maße der Erfüllung dieses Kinderrechts.

UNICEF - JuniorBotschafter 2008: STARKE SEITEN für STARKE KINDER

Im Juni 2008 wurden 5 Schülerinnen und Schüler der Möhnesee-Schüler in der Paulskirche in Frankfurt im bundesweiten Wettbewerb "UNICEF-JuniorBotschafter 2008" geehrt für eine 4-jährige, unermüdliche Präsentation des Projekts "STARKE SEITEN - für STARKE KINDER" auf über 50 Veranstaltungen mit einem Platz in der Gewinnergruppe 6-20 unter 130 Teilnehmergruppen und zu JuniorBotschaftern ernannt.

STARKE SEITEN wird somit zukünftig auch ein UNICEF-Projekt sein.

Junior-Botschafter der UNICEF
Freude über die neuen JuniorBotschafter in einer Feier an der Möhnesee-Schule

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